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Rechtliche Fallstricke der Energieberatung (Webinar | Online)
Wenn Energieberater/innen ohne vertragliche Vereinbarung die Umsetzung von empfohlenen energetischen Maßnahmen begleiten, haften sie dem Bauherrn wie ein Architekt, der mit der Bauüberwachung beauftragt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Energieberater/die Energieberaterin Hinweise (z.B. mit Blick auf Mängel) an den Bauherrn/die Bauherrin und die Unternehmen gibt. Oft ist die Abgrenzung Weiterlesen…